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Verlängerung der Erleichterungen hinsichtlich Firmenbuchfristen

SteuernSteuerrechtSWK 2022, 716 Heft 16 v. 1.6.2022

Der Nationalrat hat beschlossen, die bestehenden Erleichterungen des gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes hinsichtlich Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Unterlagen der Rechnungslegung um weitere drei Monate zu verlängern. Die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.

Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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