Die mit Erlass des BMF vom 15. 3. 2022, 2022-0.171.130, BMV-AV 2022/31, veröffentlichte Konsultationsvereinbarung betrifft die Beweisführung für die Ansässigkeit von Personen in Portugal und Österreich iSd Art 4 DBA Portugal. Sie gilt im Verfahren zur Entlastung an der Quelle bzw zur Rückerstattung von portugiesischen und österreichischen Quellensteuern nach innerstaatlichem Recht.