Mit Initiativantrag vom 13.06.2024 der Abgeordneten Steinacker (ÖVP), Prammer (Grüne) und Kolleg:innen wurde der Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Justizbetreuungsagentur-Gesetz und das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 geändert werden sollen (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024), dem Parlament vorgelegt. Der Justizausschuss hat bereits in seiner Sitzung vom 18.06.2024 mit Stimmenmehrheit den Antrag gestellt, der Nationalrat wolle die Zustimmung zum Entwurf erteilen. Aufgrund von vielfältigen Stellungnahmen wurde die 14-tägige Begutachtungsfrist auf die übliche Dauer von sechs Wochen verlängert.