Es ist weithin anerkannt, dass Unternehmen vom weiten Sachbegriff des ABGB umfasst sind. Unklarheit besteht aber dahingehend, welche Folgen damit einhergehen. Mit dem vorliegenden Beitrag sollen daher die Auswirkungen der Sachqualifikation auf die Übertragung von Unternehmen unter Lebenden beleuchtet werden. Hierbei wird die These vertreten, dass durch das konsequente Anknüpfen an das Sachkonzept des ABGB bislang ungeklärte Streitfragen zum Unternehmensübergang einer dogmatisch stringenten Lösung zugeführt werden können.