Die Oö Leichenbestattungsgesetz-Novelle 2024 erweitert bestehende und schafft neue Beisetzungsformen als mögliche Alternativen zur traditionellen Erdbestattung bzw Beerdigung aber auch zu bisher schon möglichen Varianten der Urnenbeisetzung in Oö. Diese Änderungen spiegeln den Wunsch nach Individualität, Nachhaltigkeit und praktischen Lösungen wider. Zu den neuen Möglichkeiten gehören:die Beisetzung von Urnen in einem fließenden Gewässer, das unmittelbar an einen Friedhof oder Urnenhain angrenzt;die Verstreuung von Asche auf ausgewiesenen Flächen eines Friedhofs oder Urnenhains unddie Erweiterung der Möglichkeit der privaten Aufbewahrung von Urnen in einem abgetrennten Bereich eines Wohnraums.Auch die Teilentnahme von Asche wurde nunmehr für einen bestimmten Angehörigenkreis ermöglicht.