Das Oö Jagdgesetz 2024 bringt neben formalen Anpassungen auch wesentliche inhaltliche Neuerungen mit sich. Geprägt ist das neue oö Jagdrecht von Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung. Zentrales Anliegen ist ebenso die Modernisierung und Klarstellung von Begrifflichkeiten sowie die Streichung von Bestimmungen, die sich in der Vollzugspraxis als praktisch unbedeutend erwiesen haben.Ein grundlegender Wandel betrifft auch das Verfahren bezüglich Jagd- und Wildschäden. Hier entfallen die bei der Gemeinde eingerichtete Wildschadenskommission und die sukzessive Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte. Stattdessen wurde ein neues Schlichtungsverfahren eingeführt, das eine effizientere und zentral organisierte Behandlung von Jagd- und Wildschäden ermöglichen soll.Besonders bedeutend für die Praxis ist die Abschaffung der Zwangsverpachtung in der genossenschaftlichen Jagd, die nunmehr durch eine gleichberechtigte Wahlmöglichkeit des Gemeindejagdvorstands zwischen Verpachtung und (neu geregelter) Jagdverwaltung ersetzt wurde.