Der Beitrag beleuchtet die elektrizitäts-, bau- und raumordnungsrechtliche Einordnung von Stromspeichern. In der Praxis sind Behörden und Ämter mit vielen Anfragen von Projektwerbern und Nachbarn konfrontiert, deren Beantwortung die Auseinandersetzung mit der anlagenrechtlichen Einordnung von Speichertechnologien bedingt.