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Aktuelle Judikatur der Höchstgerichte zur Gemeinde als Steuergläubigerin

BeitragAufsatzStefan Leo FrankRFG 2024/32RFG 2024, 146 - 147 Heft 4 v. 20.11.2024

Zur Entrichtung der Ergänzungs-Wasseranschlussabgabe für ein Superädifikat ist der Grundeigentümer verpflichtet (VwGH 18. 6. 2024, Ra 2022/13/0097).

Schlagwörter:

Wasseranschlussabgabe, Ergänzungsabgabe, Abgabenschuldner, Benützungsgebühren, Interessentenbeiträge.

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