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Die Pflicht zur Auskunft, die Gewährung von Umweltinformationen und das Recht auf Akteneinsicht im Lichte des (zukünftigen) Zugangs zu Informationen nach dem IFG

BeitragAufsatzMario Walcher, Angelika FlachhuberRFG 2024/24RFG 2024, 109 - 115 Heft 3 v. 26.8.2024

Das Recht auf Information hat in Österreich eine schon länger zurückreichende Tradition. Das Auskunftspflichtgesetz (AuskpflG) und das Recht auf Gewährung von Umweltinformationen nach dem Umweltinformationsgesetz des Bundes und der Länder (UIG) geben dem Bürger schon heute die Möglichkeit auf Zugang zu Informationen. Das zu Beginn des Jahres 2024 vom Nationalrat beschlossene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) stellt ab dessen Inkrafttreten im September 2025 eine Neuordnung der Informationsgewährung in Österreich dar. Durch das IFG wird zukünftig ein Recht auf umfassenden Zugang zu staatlichen und bestimmten unternehmerischen Informationen gegeben. Dieser Beitrag befasst sich mit den heute in Geltung stehenden Rechtsgrundlagen auf Auskunft und Umweltinformation und beleuchtet deren zukünftiges Verhältnis zum IFG. Dabei wird auch ein Blick auf das Akteneinsichtsrecht gem § 17 AVG geworfen.

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