Die Novelle des UVP-G ließ lange auf sich warten. Nun hat der Gesetzgeber die lange angekündigten Änderungen für Umweltverträglichkeitsprüfungen beschlossen und stellt daran hohe Anforderungen. Im Fokus stehen die zentralen Themen des Klimaschutzes und der Verfahrensbeschleunigung. Viele Änderungen sind zudem anhängigen Vertragsverletzungsverfahren geschuldet. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Änderungen des UVP-G und geht auf diverse Tatbestände im Anhang 1 näher ein.