Volksbefragungen in Gemeinden iZm der Widmung von Standorten für Windkraftvorhaben werden immer relevanter. Der VfGH verlangt für Volksbefragungen klare und eindeutige Formulierungen. Unklare, irreführende Fragen oder Versuche, Antworten zu lenken, können zur Rechtswidrigkeit der Volksbefragung führen.Der Beitrag setzt sich mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben auseinander und stellt die landesgesetzlichen Vorgaben für Instrumente der direkten Demokratie in Niederösterreich, Burgenland und Steiermark dar. Weiters sind auch die raumordnungsrechtlichen Vorgaben dieser Bundesländer für die Rechtmäßigkeit der Volksbefragung auf Gemeindeebene von Relevanz.