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Darstellung von Mieterinvestitionen nach der VRV 2015 - eine anwendungsorientierte Betrachtung Häufig mieten Gemeinden Räumlichkeiten zu ihrer Aufgabenerfüllung an oder vermieten nicht benötigte Eigenflächen an (gewerbliche) Pächter. In beiden Fällen tätigen die Mieter regelmäßig (Gebäude-)Investitionen, um die Lokalitäten an die individuellen Nutzungsbedürfnisse anzupassen. Ob, und wenn ja wie, diese auf Seiten der Gebietskörperschaft haushaltstechnisch auszuweisen sind, stellt dieser Beitrag dar.

Schwerpunkt VRV im ImmobilienbereichAufsatzAlexander Herbst, Veronika MeszaritsRFG 2022/2RFG 2022, 4 - 10 Heft 1 v. 21.2.2022

In Ermangelung bestehender VRV-spezifischer Regelungen zu dieser Thematik muss hierzu auf die ertragsteuer- und unternehmensrechtliche Literatur zurückgegriffen werden, um darin bestehende Überlegungen auf das Haushaltswesen sinngemäß umlegen zu können. (FN ) Aufgrund der Vielzahl an möglichen Fallkonstellationen lassen sich Mieterinvestitionen kaum über Standardbuchungen erfassen, sondern erfordern vielmehr eine eingehende Einzelfallbetrachtung.

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