Gebietskörperschaften bedienen sich zu ihrer Leistungserbringung regelmäßig einer Vielzahl an ausgegliederten Gesellschaften, an denen sie Beteiligungen halten. Ihr Ansatz im Rechnungsabschluss dem Grunde und der Höhe nach wurde bereits thematisiert. (FN ) Als Ausprägungsformen kommen sowohl finanzielle Zuwendungen der Gebietskörperschaft an die Beteiligung als auch umgekehrt, insb in Gestalt von Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen, Gesellschafterzuschüssen/-darlehen, Investitions- und Betriebskostenzuschüssen sowie Personalkostenersätzen, in Frage. Zur Klärung ihrer regelkonformen Abbildung im Dreikomponentenhaushalt müssen in Ermangelung bestehender VRV-spezifischer Regelungen auf Bundesebene bestehende Bestimmungen auf den kommunalen Bereich umgelegt werden.