Zur Baulandmobilisierung haben die Länder ergänzende Planungsinstrumente geschaffen. Damit soll zum einen der Baulandhortung, zum anderen der Zersiedelung entgegenwirkt werden. Novellen in jüngerer Vergangenheit geben Anlass, sich einen Überblick über die jeweils bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu verschaffen.
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