Die Abgrenzung zwischen veranstaltungsrechtlichen Messen, gewerblichen Messen und Gelegenheitsmärkten stellt sich sowohl für den verwaltungsrechtlichen Vollzug als auch für die Veranstaltungsbranche oft als schwierig dar. Je nach rechtlicher Qualifikation der geplanten Veranstaltung hat der Messeveranstalter entweder eine veranstaltungsrechtliche Bewilligung oder eine Genehmigung nach der Gewerbeordnung zu erwirken, in manchen Fällen sogar beides. Stellt sich die geplante Tätigkeit jedoch als Gelegenheitsmarkt dar, so ist stattdessen eine Bewilligung nach der jeweiligen Marktordnung zu beantragen. Einziger Anhaltspunkt einer rechtlichen Definition einer Messe findet sich im ARG, auf welches auch der OGH in seiner Rsp zurückgreift. Mit Fokus auf das neue Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 soll diese Abgrenzungsproblematik beleuchtet werden.