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Interne Vergütungen und Eigenleistungen nach der VRV 2015 Der Beitrag grenzt unterschiedliche Arten von Eigenleistungen der Gebietskörperschaften voneinander ab und stellt ihre Behandlung nach der VRV 2015 dar.

VRV 2015AufsatzAlexander Herbst, Veronika MeszaritsRFG 2021/16RFG 2021, 89 - 97 Heft 2 v. 7.6.2021

Städte und Gemeinden weisen einen mannigfaltigen Aufgabenmix auf. Häufig werden Leistungen haushaltsintern weiterverrechnet. Oft gehen aus ihnen aktivierungspflichtige lang-/kurzfristige Vermögenswerte (aktivierte Eigenleistungen; Halb-/Fertigerzeugnisse (FN )) hervor. Teilweise führen die Leistungen, sofern sie für Dritte erbracht und am Abschlussstichtag noch nicht vollendet wurden, zu noch nicht abrechenbaren Leistungen. In der Praxis treten bei diesen Kategorien immer wieder Abgrenzungsfragen auf, die im folgenden Beitrag beantwortet werden.

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