Der Rechnungsabschluss von Gemeinden enthält 2020 erstmals drei Komponenten: neben der üblichen Finanzierungs- auch eine Ergebnis- und eine Vermögensrechnung. Das Sparsamkeitsgebot legt nahe, nicht gleich eine Verdreifachung des administrativen Aufwands zu betreiben. Auf der anderen Seite ist die erhöhte Transparenz der Dreikomponentenrechnung durchaus ein Wert an sich, der bis zu einem bestimmten Grad einen Zusatzaufwand rechtfertigt. Der Beitrag erörtert "heiße Eisen" der kommunalen Buchhaltungspraxis.