Die dabei im Allgemeinen anzuwendenden Normen (FN ) stehen im Fokus des Beitrags. Darauf aufbauend fokussiert der Folgebeitrag in RFG Heft 3/2020 auf Überlegungen zum Ausweis von Ansprüchen aus Rückdeckungsversicherungen (in den Bereichen der Jubiläumsgelder, Abfertigungen und Pensionen) als Forderungen bzw als aktive Finanzinstrumente.
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