Die Vermietung und Verpachtung durch Gemeinden als Körperschaften öffentlichen Rechts folgt in vielerlei Hinsicht den umsatzsteuerlichen Grundlagen, welche auch die privatrechtlichen, sonstigen Vermieter treffen. Die Grundlagen und die Ausnahmen bei Körperschaften öffentlichen Rechts aus umsatzsteuerlicher Sicht werden in diesem Beitrag dargestellt. Es wird auch auf die aktuelle Situation iZm COVID-19 eingegangen.
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