Niemand hat auch nur ansatzweise mit der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen gerechnet. Innerhalb weniger Wochen hat sich der Alltag, wie wir ihn kennen, von Grund auf verändert. Dies gilt auch für die einzelnen Gemeinden und ihre Organe. Nun stellt sich die Frage: Was tun in der Kommunalverwaltung bei derartigen unvorhergesehenen außergewöhnlichen Verhältnissen? Der Beitrag bietet eine Bestandsaufnahme der Kompetenzen des Bürgermeisters bei Gefahr in Verzug und Notstand. Der Fokus wird dabei auf der Steiermärkischen Gemeindeordnung liegen. Es kann sich jedoch lediglich um eine Momentaufnahme handeln. Panta rhei (FN ) - die Dinge sind gerade derzeit fließend!