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Verfahrensrechtliche Begleitmaßnahmen zu COVID-19

COVID-19 und GemeindenAufsatzAnna Katharina StruthRFG 2020/15RFG 2020, 64 - 72 Heft 2 v. 4.6.2020

Vor dem Hintergrund örtlicher und personenbezogener Bewegungsbeschränkungen wurden im März und April 2020 im Zuge der sog "COVID-Gesetze" zahlreiche verfahrensrechtliche Sonderregelungen getroffen, die als Begleitmaßnahmen zu COVID-19 dienen sollen. Der Gesetzgeber erließ insb ein eigenes BG über Sonderverfahrensvorschriften für Verwaltungsbehörden, Verwaltungsgerichte, Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof (FN ), das "COVID-19-VwBG" (FN ). Daneben wurden ähnliche Regelungen für das ordentliche Rechtsmittelverfahren nach der BAO sowie zustellrechtliche Begleitregelungen erlassen. Die Bestimmungen haben fast alle einen vorübergehenden zeitlichen Geltungsbereich. (FN )

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