Bei betreuten Wohnformen für SeniorInnen stellt sich die Frage, ob diese Wohnversorgung mit altersgerechten Betreuungsleistungen als Wohnraumvermietung mit selbständigen Zusatzleistungen oder bereits als Altenheimunterbringung zu beurteilen ist. Eine Wohnraumvermietung ist jedenfalls umsatzsteuerpflichtig, wogegen eine Altenheimunterbringung unter bestimmten Umständen umsatzsteuerbefreit ist. Der Beitrag beleuchtet die Abgrenzungskriterien im Hinblick auf EuGH-Rechtsprechung und die Ansicht der Finanzverwaltung.