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Haftungsübernahmen durch die öffentliche Hand im Lichte des EU-Beihilfenrechts

Schwerpunkt Finanzielle Risiken für GemeindenAufsatzRené Berger, Kremena Dimova, Sanela TerkoRFG 2019/20RFG 2019, 85 - 87 Heft 3 v. 9.9.2019

In mehreren Bundesländern sehen die Gemeindeordnungen vor, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden Darlehen gewähren sowie Bürgschaften übernehmen dürfen. Diese Bestimmungen geben regelmäßig, wenn überhaupt, nur sehr vage formulierte Hinweise auf die Ausgestaltung der Haftungsübernahme. Vor allem in Hinblick auf europarechtliche Normen gilt es jedoch, bei der Gewährung von Bürgschaften das europäische Beihilfenrecht zu beachten. Der vorliegende Beitrag zeigt die europarechtlichen Fallstricke bei der Übernahme von Haftungen durch die öffentliche Hand auf.

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