In mehreren Bundesländern sehen die Gemeindeordnungen vor, unter welchen Voraussetzungen Gemeinden Darlehen gewähren sowie Bürgschaften übernehmen dürfen. Diese Bestimmungen geben regelmäßig, wenn überhaupt, nur sehr vage formulierte Hinweise auf die Ausgestaltung der Haftungsübernahme. Vor allem in Hinblick auf europarechtliche Normen gilt es jedoch, bei der Gewährung von Bürgschaften das europäische Beihilfenrecht zu beachten. Der vorliegende Beitrag zeigt die europarechtlichen Fallstricke bei der Übernahme von Haftungen durch die öffentliche Hand auf.