Körperschaften öffentlichen Rechts treten neben ihren hoheitlichen Tätigkeiten und ihrer Rolle als Behörde im täglichen Leben auch als Unternehmer auf. Dabei treten sie aktiv mit anderen Unternehmern und Anbietern in Wettbewerb. Um eine dabei auftretende Wettbewerbsverzerrung aus steuerlicher Sicht zu verhindern bzw zu verringern, kennt das Steuerrecht den Begriff "Betrieb gewerblicher Art".
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