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Religionslehrtätigkeit.

5. OGH – Zivilsachen22.01 JNMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7471Jus-Extra OGH-Z 2025, 6 Heft 442 v. 10.4.2025

§ 1 JN, § 42 JN, Art 15 StGG

Die Beauftragung zur Lehrtätigkeit gehört jedenfalls zu den inneren Angelegenheiten der Religionsgemeinschaft. Der Rechtsweg ist in solchen Angelegenheiten unzulässig.

OGH, 20.08.2024, 18 OCg 2/24d

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