Mit LGBl-O 2021/39 wurde die OÖ KlimaanlagenV geändert. Es wurde für Klimaanlagen mit einer Nennkälteleistung des Kühlsystems von mehr als 70 kW in einem Gebäude oder Gebäudebereich eine jährliche Überprüfungspflicht eingeführt.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.