Mit LGBl-T 2021/39 wurde die V über die Bildung von Waldbetreuungsgebieten geändert. Einige Waldbetreuungsgebiete in der Anlage der V wurden ergänzt. Die Änderungen traten mit 12. 3. 2021 in Kraft.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.