Mit BGBl I 2021/17 wurde das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsG 2010 novelliert. Mit der Nov wurden Regelungen zur Einführung einer Netzreserve festgelegt, um den gesicherten Weiterbetrieb von für das Engpassmanagement relevanten Kraftwerken zu ermöglichen, die für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit unerlässlich sind.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.