Mit BGBl I 2020/143 wurde das EisenbahnG 1957 novelliert. Die Nov diente primär der Umsetzung von unionalen RL, nämlich der RL (EU) 2016/797 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems und der RL (EU) 2016/798 über die Eisenbahnsicherheit.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.