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Aarhus-Übereinkommen: Standortgemeinde keine "Öffentlichkeit"

RechtsprechungJudikaturErika Wagner, Eva Schulev-SteindlRdU 2021/25RdU 2021, 38 - 42 Heft 1 v. 11.2.2021

Aufgrund des § 50 Abs 4 AWG hat die Standortgemeinde im vereinfachten Genehmigungsverfahren keine Parteistellung.

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