Die Wissenschaft ist sich einig, dass es bei der Bekämpfung des menschengemachten Klimawandels bereits "5 vor 12" ist. Da der Mobilitätssektor für einen beträchtlichen Anteil an Treibhausgasemissionen verantwortlich ist, müssen klimaschützende Maßnahmen zur Erreichung der "Klimaneutralität 2040" auch einen verkehrspolitischen Systemwandel einschließen. Aber lässt sich die Ambivalenz zwischen motorisiertem Verkehr und Klimaschutz überhaupt auflösen? Der Balanceakt zwischen Verboten und Anreizen, zwischen Disruption und öffentlicher Akzeptanz kann jedenfalls nur über Maßnahmenpakete gemeistert werden, die unerwünschte Nebeneffekte von Einzelakten möglichst ausgleichen. Nicht zuletzt stellt auch ihre Umsetzung im juristischen Mehrebenensystem eine Herausforderung dar.