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Vorarlberg

Aktuelles UmweltrechtLandesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2021/118RdU 2021, 213 Heft 5 v. 15.10.2021

Mit LGBl-V 2021/48 wurde das G zum Schutz der Bodenqualität geändert. Die Ausnahmebestimmungen zum generellen Verbot der Ausbringung von Senkgrubeninhalten wurden erweitert, weil die Sondersituation bei Alp-, Vor- und Maisäßgebäuden nicht bzw nicht ausreichend berücksichtigt wurde bei Erlassung des G.

Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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