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Wien

Aktuelles UmweltrechtLandesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2021/119RdU 2021, 213 Heft 5 v. 15.10.2021

Mit LGBl-V 2021/37 wurde das Wiener Heizungs- und KlimaanlagenG 2015 geändert. Die Nov diente der Anpassung an unionsrechtliche Vorgaben:

Einführung einer Pflicht der Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer zum Einbau selbstregulierender Einrichtungen zur separaten Regelung der Temperatur in neu errichteten Gebäuden, sofern dies technisch und wirtschaftlich zumutbar ist; in bestehenden Gebäuden besteht diese Pflicht nur bei einem Austausch des Wärmeerzeugers.

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