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Informationsanspruch nach UIG ist unabhängig von Parteistellung

RechtsprechungJudikaturEva Schulev-SteindlRdU 2020/93RdU 2020, 168 - 171 Heft 4 v. 6.8.2020

Informationsanspruch nach § 4 Abs 1 UIG erfordert keinen Nachweis eines Rechtsanspruchs oder eines rechtlichen Interesses und ist daher unabhängig von einer Parteistellung im gewerbebehördlichen Verfahren.

"Falsa demonstratio non nocet": Es schadet nicht, wenn das Begehren auf "Akteneinsicht" gestützt wird, obwohl der Sache nach ein Informationsbegehren nach § 4 Abs 1 UIG vorliegt.

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