vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Der Ersatz von Gesundheitsschäden im Nachbarrecht Zugleich Besprechung der E OGH 30. 1. 2020, 2 Ob 12/19g (FN 1)

BeitragAufsatzErika M. WagnerRdU 2020/51RdU 2020, 98 - 104 Heft 3 v. 12.6.2020

Die Frage, inwiefern der Gesundheitsschaden im Rahmen der Norm des § 364a sowie der Gefährdungshaftung nach § 364a analog ersatzfähig ist, ist eine der letzten noch offenen Fragen im Nachbarrecht. Der OGH hat sie in einer früheren E (6 Ob 671/78) unter Hinweis auf den enteignungsgleichen Charakter der Norm verneint. In der neuen E 2 Ob 12/19g hat sich das Höchstgericht nunmehr mit dieser Frage unter Hinweis auf die bislang einschlägige Literatur auseinandergesetzt: Es bejaht im Ergebnis sowohl im Rahmen der Haftung nach § 364a als auch im analogen Bereich des § 364a die Ersatzfähigkeit von Personenschäden, wobei es in casu die Haftung mangels Ortsunüblichkeit der Immission verneint. Der Beitrag widmet sich der Frage, aber auch der Lösung des OGH eingehend.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!