Seit Beginn der Corona-Krise wurden zahlreiche Regelungen beschlossen, die die Nachteile der umfangreichen Einschränkungen des täglichen Lebens zur Verhinderung des (weiteren) Ausbreitens des Coronavirus abfedern sollen. Diese betreffen auch das Abfallwirtschaftsrecht, nämlich Verfahren nach dem ALSAG und AWG 2002. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die einzelnen Regelungen und Möglichkeiten gegeben werden. Stand dieses Überblicks ist aufgrund des Redaktionsschlusses Ende April 2020.