Mit LGBl-W 2020/42, ausgegeben am 22. 7. 2020, wurde das Wr BuschenschankG novelliert. Die Nov diente dazu, die Auswirkungen der Coronakrise dahingehend abzufedern, als die Ausübung des Buschenschanks bis Ende 2020 von Montag bis Sonntag möglich ist.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.