Mit LGBl-T 2020/70, ausgegeben am 30. 6. 2020, wurde die Tir Gas-, Heizungs- und KlimaanlagenV 2014 geändert. Im Wesentlichen betraf die Nov den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Brennstoffe bei Neubauten sowie eine Neuregelung der Lärmgrenzen für Heizungs- und Klimaanlagen.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.