Mit LGBl-S 77/2020, ausgegeben am 17. 7. 2020, wurde das Sbg RaumordnungsG 2009 novelliert. Die Nov war eine Reaktion auf die Coronakrise, die va im Tourismussektor zu Änderungen führte. Es wird in Abs 1 klargestellt, dass ein Beherbergungsgroßbetrieb auch dann vorliegt, wenn die Anzahl von 240 Gästebetten überschritten wird.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.