Mit LGBl-K 2020/49, ausgegeben am 22. 6. 2020, wurde die V betreffend die schifffahrtspolizeilichen Verkehrsbeschränkungen auf Krnt Flüssen erlassen. Die V regelt die Ausübung der Schifffahrt mit Schwimmkörpern mit Motorantrieb für alle öffentlichen Fließgewässer in Krnt sowie entsprechende Ausnahmen.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.