Mit LGBl-N 2020/41, ausgegeben am 9. 6. 2020, wurde die AusnahmeV vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien geändert. Die Durchführung von Brauchtumsfeuern ist seit 1. 7. 2020 wieder erlaubt.
Abstract aus RdU bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Mit LGBl-N 2020/41, ausgegeben am 9. 6. 2020, wurde die AusnahmeV vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien geändert. Die Durchführung von Brauchtumsfeuern ist seit 1. 7. 2020 wieder erlaubt.
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