Mit BGBl II 2020/308, ausgegeben am 8. 7. 2020, wurde die Elektrotechnikverordnung 2020 (ETV 2020) erlassen; sie konkretisiert die Anforderungen an die Sicherheit von elektrotechnischen Anlagen, zu der man laut ElektrotrechnikG verpflichtet ist und ersetzt die zuvor in Kraft gestandene ElektrotechnikV 2002.