Ziel dieses Artikels ist es, in komprimierter Form die wesentlichen praxisrelevanten berufsrechtlichen Aspekte des ärztlichen Sonderfaches für "Anästhesiologie und Intensivmedizin" sowie der "Anästhesiepflege" als Teil des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege bei der Durchführung anästhesiologischer Verfahren im Rahmen von Operationen darzulegen. Dabei sind neben den berufsrechtlichen Rechtsgrundlagen insb die Empfehlungen der Österreichischen Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin sowie haftungsrechtliche Fragestellungen zur Thematik berücksichtigt. Zusammenfassend ist die Durchführung anästhesiologischer Verfahren im Rahmen von Operationen dem ärztlichen Sonderfach für "Anästhesie und Intensivmedizin" vorbehalten, wobei die "Anästhesiepflege" mitwirkt.