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Änderungen durch das Psychotherapiegesetz 2024 aus berufsrechtlicher Sicht

BeitragAufsatzSara Plimon-RohmRdM 2025/3RdM 2025, 10 - 14 Heft 1 v. 5.2.2025

Der Nationalrat beschloss am 17. 4. 2024 das Psychotherapiegesetz 2024 samt Anlage. Neben der sogenannten Akademisierung der Psychotherapie-Ausbildung sind Schwerpunkte des neuen Psychotherapiegesetzes Qualitätssicherung, der verfassungskonforme Übergang der Zuständigkeiten des Beschwerdemanagements auf die Länder sowie eine Aktualisierung und Konkretisierung des Berufsbildes und der Berufspflichten. (FN )

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