Der Nationalrat beschloss am 17. 4. 2024 das Psychotherapiegesetz 2024 samt Anlage. Neben der sogenannten Akademisierung der Psychotherapie-Ausbildung sind Schwerpunkte des neuen Psychotherapiegesetzes Qualitätssicherung, der verfassungskonforme Übergang der Zuständigkeiten des Beschwerdemanagements auf die Länder sowie eine Aktualisierung und Konkretisierung des Berufsbildes und der Berufspflichten. (FN )
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