Jüngst hatte sich der OGH mit dem Tod eines vierjährigen Zwillingsmädchens nach der überdosierten Gabe eines rezept- und apothekenpflichtigen codeinhältigen Hustensaftes im Zusammenwirken mit einer Lungenentzündung und der zusätzlichen Gabe von Dihydrocodein zu befassen. (FN ) Die Möglichkeit, jederzeit Arzneimittel zur Verfügung zu haben, ist für den Konsumenten in den Industriestaaten zur Selbstverständlichkeit geworden. Die Erwartungshaltung der Konsumenten auf die erwünschte Wirkung dieses speziellen Produkts ist oftmals sehr hoch. Der Umstand, dass es sich bei den auf den Markt kommenden Arzneimitteln um die Ergebnisse langjähriger Forschung und Entwicklung handelt, wird einem erst dann wieder bewusst, wenn Fehler und Schäden auftreten. Diese Tatsache wirft zwangsläufig Haftungsfragen auf. (FN )