Die Erwartungen waren groß, als 2016 die Kinder-Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz erlassen wurde - Kriterien für eine transparente Zuerkennung von Pflegegeld für Kinder sollten geschaffen werden. Eine aktuelle Auswertung von Gutachten im Pflegegeldverfahren zeigt allerdings, dass dieses Ziel nicht nur verfehlt, sondern nunmehr auch Zweifel an der Vereinbarkeit mit verfassungsrechtlich gewährleisteten Kinderrechten bestehen.