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"Sozialleichen" und andere "fremdverfügte" Körperspenden in der Anatomie - ein ethisches und rechtliches Problem?

BeitragAufsatzNiels Hammer, Karl StögerRdM 2025/10RdM 2025, 43 - 47 Heft 2 v. 8.4.2025

Das österreichische Gesundheitsrecht ist historisch durch eine grundlegende Forschungsfreundlichkeit gekennzeichnet. Dies äußert sich auch im Bestattungsrecht dahingehend, dass Gemeinden - und in einem Bundesland sogar ausdrücklich auch Angehörige - die Leichen von Verstorbenen, die keine Vorsorge für ihre Bestattung getroffen haben bzw treffen konnten und für die dies auch sonst niemand tut bzw tun muss, einer Anatomie als "Anatomieleiche" zur Verfügung stellen können. Hierfür existiert umgangssprachlich auch der teils negativ besetzte Begriff der "Sozialleiche". Diese Rechtslage gerät zunehmend in ein ethisches Spannungsverhältnis zu den medizinischen Empfehlungen der Anatomielehre, die die Annahme solcher Leichen kaum mehr befürwortet. Darüber hinaus führt sie zur vorgelagerten Frage, wie es um die Verfügung der Körperspende durch Angehörige rechtlich bestellt ist. Daher soll in der Folge untersucht werden, wie sich die einschlägige österreichische Rechtslage darstellt und ob sie verfassungsrechtlich unbedenklich ist. Letzteres ist, wie zu zeigen sein wird, klar zu bejahen.

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