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Organmangel zwischen Widerspruchslösung und Persönlichkeitsschutz

EditorialAufsatzChristian KopetzkiRdM 2024/35RdM 2024, 169 Heft 5 v. 14.10.2024

Die im österr Transplantationsrecht verankerte Widerspruchslösung lässt eine Organentnahme bei hirntoten Personen zu, die dem nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen und diesen Willen in einer den Ärzten zugänglichen Weise artikuliert haben (insb durch Eintragung in das Widerspruchsregister; näher und mwN Wagner/Ecker in GmundKomm2

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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