Die aktuelle Situation, ua iZm der geplanten Ausweitung der Gewalt(schutz)ambulanzen, soll zum Anlass genommen werden, die Verwendung von Patientenbildern in Krankenanstalten näher zu untersuchen. Der Beitrag beschäftigt sich mit der urheberrechtlichen (besser: persönlichkeitsrechtlichen) Situation.
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