Sowohl in Apothekenkaufverträgen als auch in Pachtverträgen (FN ) betreffend Apotheken findet sich der Passus, dass die bestehenden Dienstverhältnisse gem § 3 Arbeitsvertragsrechts-AnpassungsG (AVRAG) (FN ) auf den Käufer (FN ) bzw den Pächter übergehen. Diese "Eintrittsautomatik" wird bei Apothekenverkäufen kaufpreismindernd sein, da den Erwerber erst in Zukunft fällig werdende Dienstnehmerforderungen, wie zB Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistungen sowie Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumszuwendungen (FN ), treffen können. Welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen diese "Eintrittsautomatik" für den Verkäufer, Erwerber bzw Pächter und die Apothekenmitarbeiter hat, wird im Folgenden erörtert.